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5. Berufsrecht und Gewissensfreiheit
5.3 Rechtsprechung
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VGH Mannheim
Urteil v. 26.6.2001 - 4 S 1439/00 -
NJW 2001, 2899 = DVBl. 2001, 1534
Die Einschätzung des Dienstherrn, eine Lehramtsbewerberin sei wegen des von ihr aus religiösen Gründen beabsichtigten Tragens eines Kopftuchs im Unterricht für das angestrebte Amt einer Grund- und Hauptschullehrerin im öffentlichen Schuldienst ungeeignet, hält sich innerhalb der Grenzen des dem Dienstherrn eingeräumten Beurteilungsspielraums. (amtl. Leitsatz)
Bestätigung des Urteils des VG Stuttgart v. 24.3.2000.